Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 12.10.2026
§1 Anbieterin und Geltungsbereich
- Anbieterin und Vertragspartnerin ist Monique Bogedein, Eisenbahnstr. 12-14 in 15517 Fürstenwalde/Spree und taiji@monique-bogedein.de.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Anbieterin und Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Teilnahme an ihren Angeboten. Hierzu gehören insbesondere fortlaufende Taijiquan- und Qigong-Kurse, Abonnements, 10er-Karten, Einstiegs- und Probeangebote, Workshops und Einzelveranstaltungen, Einzelunterricht sowie Onlineangebote einschließlich der Qigong-Morgenroutine.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, auf welchem von der Anbieterin angebotenen Weg der Vertrag geschlossen wird, insbesondere über Onlineformulare, per E-Mail oder durch persönliche Anmeldung.
- Für Angebote für Kinder und Jugendliche gelten ergänzend die „Besonderen Teilnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche“ gemäß § 13.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Unternehmen, Bildungsträgern oder anderen Auftraggebern, die Leistungen zu gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder institutionellen Zwecken buchen.
§2 Vertragsschluss und Anmeldung
- Die Anmeldung zu den hierfür vorgesehenen Angeboten erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular oder auf einem anderen von der Anbieterin angebotenen Anmeldeweg. Mit der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das ausgewählte Angebot ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anbieterin die Anmeldung nach Prüfung der verfügbaren Kapazität ausdrücklich bestätigt. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
- Bei vierwöchigen Probezeiträumen ohne Einstiegsworkshop wird der Beginn des Probezeitraums nach Eingang der Anmeldung individuell vereinbart. Bis zur erstmaligen Teilnahme am Training kann der vierwöchige Probezeitraum kostenfrei abgesagt werden. Mit der Teilnahme am ersten Training entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises für den vierwöchigen Probezeitraum. Die Rechnungsstellung und Fälligkeit richten sich nach § 4.
Für Einstiegspakete, die einen Einführungsworkshop und einen vierwöchigen Probezeitraum umfassen, gelten ergänzend die besonderen Stornierungs- und Umwandlungsregelungen gemäß § 9 Abs. 5. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt. - Der vierwöchige Probezeitraum endet automatisch. Eine anschließende Teilnahme im Rahmen eines Abonnements oder einer 10er-Karte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Bei der Online-Qigong-Morgenroutine kommt der Vertrag durch die individuelle Buchungsbestätigung der Anbieterin zustande. Die automatische Eingangsbestätigung des Buchungsformulars stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Der Vertrag beginnt mit einem kostenpflichtigen Probezeitraum von 14 Tagen. Mit der Buchungsbestätigung erhält die teilnehmende Person die Zugangsdaten sowie die Rechnung für diesen Probezeitraum.
Wird der Vertrag nicht bis einschließlich des 14. Vertragstags gekündigt, setzt er sich ab dem 15. Vertragstag automatisch als kostenpflichtiges monatliches Abonnement fort. Die hierfür geltenden Preise und Vertragsbedingungen werden vor der Buchung mitgeteilt. Die Einzelheiten zur Kündigung ergeben sich aus § 5. - Verträge über Einzelunterricht werden individuell vereinbart. Der Vertrag kommt zustande, sobald sich die Anbieterin und die teilnehmende Person über die Durchführung des Einzelunterrichts und den jeweiligen Termin beziehungsweise die jeweiligen Termine geeinigt haben.
- Bei Angeboten für Kinder und Jugendliche erfolgt die Anmeldung ausschließlich über das hierfür vorgesehene Online-Anmeldeformular durch eine personensorgeberechtigte Person. Vertragspartnerin beziehungsweise Vertragspartner der Anbieterin ist die anmeldende personensorgeberechtigte Person; das Kind oder die jugendliche Person nimmt die vereinbarte Leistung in Anspruch. Ergänzend gelten die besonderen Bestimmungen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen.
§3 Angebote und Leistungsumfang
- Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Angebotsbeschreibung.
- Die Abonnements für das regelmäßige Gruppentraining berechtigen je nach gebuchtem Modell zur Teilnahme an einer, zwei oder allen angebotenen regulären Trainingseinheiten pro Woche. Innerhalb des gebuchten Umfangs kann zwischen den regulären Kursen der Taiji Chen-Stil Praxis und der Qigong Chen-Stil Praxis sowie zwischen geeigneten Kursterminen gewechselt werden, soweit entsprechende Teilnahmeplätze verfügbar sind.
- Die 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme an insgesamt zehn regulären Trainingseinheiten der Taiji Chen-Stil Praxis oder der Qigong Chen-Stil Praxis. Die Teilnahme an einem bestimmten Kurstermin setzt die Verfügbarkeit eines entsprechenden Teilnahmeplatzes voraus.
- Während eines vierwöchigen Probezeitraums ist die Teilnahme an den regulären Kursen der Taiji Chen-Stil Praxis und der Qigong Chen-Stil Praxis im Rahmen der verfügbaren Teilnahmeplätze möglich. Soweit der Probezeitraum Bestandteil eines Einstiegspakets ist, umfasst dieses zusätzlich den jeweils gebuchten Einstiegsworkshop.
- Bei Workshops und sonstigen Einzelveranstaltungen bestimmen sich Inhalt, Dauer, Termin und Leistungsumfang nach der jeweiligen Ausschreibung beziehungsweise Angebotsbeschreibung.
- Inhalt, Dauer und Termine des Einzelunterrichts werden individuell vereinbart.
- Die Qigong-Morgenroutine umfasst grundsätzlich Live-Einheiten von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage sowie den Zugang zu den im Rahmen des Angebots bereitgestellten Aufzeichnungen. Die Aufzeichnungen stehen jeweils für mindestens zwei Wochen zur Verfügung. Der Zugang zu den Aufzeichnungen besteht sowohl während des kostenpflichtigen 14-tägigen Probezeitraums als auch während des anschließenden Abonnements und endet mit Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
- Die Anbieterin ist berechtigt, Kursplan, Trainingszeiten, Trainingsort und eingesetzte Lehrpersonen aus sachlichen Gründen in zumutbarem Umfang zu ändern, sofern der wesentliche Charakter und Umfang des gebuchten Angebots erhalten bleiben. Regelungen zu vorübergehenden Ausfällen und Unterbrechungen bleiben hiervon unberührt.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das jeweilige Angebot ausgewiesenen Preise. Alle gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt nach Rechnungserhalt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Rechnungsbeträge sind unmittelbar nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
- Bei vierwöchigen Probezeiträumen ohne Einstiegsworkshop erfolgt die Rechnungsstellung nach Teilnahme am ersten Training. Der vereinbarte Gesamtpreis für den Probezeitraum wird in einer Rechnung abgerechnet.
- Bei Einstiegspaketen mit Einstiegsworkshop sowie bei sonstigen Workshops und Einzelveranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung nach verbindlicher Buchungsbestätigung. Der vereinbarte Betrag ist grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben möglich.
- Beiträge für fortlaufende Abonnements werden monatlich im Voraus berechnet. Der persönliche Abrechnungszeitraum beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn und umfasst jeweils einen Monat. Eine Abrechnung nach Kalendermonaten erfolgt nicht.
- Bei der Qigong-Morgenroutine wird der kostenpflichtige 14-tägige Probezeitraum mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist gemäß Absatz 2 unmittelbar nach Rechnungserhalt fällig.
Wird das Vertragsverhältnis nach Ablauf des Probezeitraums fortgeführt, beginnt die monatliche Abrechnung am 15. Vertragstag. Der persönliche Abrechnungszeitraum beginnt an diesem Tag und umfasst jeweils einen Monat. Die Beiträge werden monatlich im Voraus berechnet. - Die Rechnung für eine 10er-Karte wird im Zusammenhang mit ihrer erstmaligen Nutzung ausgestellt. Die Karte kann bereits bei diesem ersten Training ausgehändigt werden.
- Einzelunterricht wird bei einzelnen Unterrichtsterminen zeitnah nach deren Durchführung abgerechnet. Bei mehreren Terminen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel gesammelt zum Monatsende oder zu Beginn des Folgemonats.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Anbieterin kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen sowie den Ersatz erforderlicher und erstattungsfähiger Verzugsschäden geltend machen.
- Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann die Anbieterin nach vorheriger Zahlungsaufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist und nach Hinweis auf die möglichen Folgen weitere Leistungen vorübergehend zurückhalten, soweit ihr hierfür ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht zusteht. Die berechtigten Interessen der teilnehmenden Person sind dabei zu berücksichtigen.
§5 Laufende Verträge / Abonnements
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Vertragsbeginn und Laufzeit
Abonnements werden auf unbestimmte Zeit und ohne Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Der Vertragsbeginn wird individuell vereinbart. Ab diesem Zeitpunkt besteht im Rahmen des gebuchten Abonnements und der verfügbaren Teilnahmeplätze die Möglichkeit zur Teilnahme am Training, unabhängig davon, ob diese tatsächlich wahrgenommen wird. Die planmäßigen unterrichtsfreien Zeiten gemäß § 8 Abs. 1 sind Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
Ein Abonnement im Anschluss an einen Probezeitraum kommt nur durch eine gesonderte Vereinbarung zustande. Der Probezeitraum geht nicht automatisch in ein Abonnement über. Ausgenommen hiervon ist die Qigong-Morgenroutine gemäß Absatz 5.
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Ordentliche Kündigung
Abonnements können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Anbieterin.
Die Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail, SMS oder Nachricht über einen Messenger-Dienst. Gesetzlich vorgesehene weitere Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
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Abrechnung bei Vertragsende
Endet ein Abonnement innerhalb eines persönlichen Abrechnungszeitraums, wird der Beitrag für diesen Zeitraum anteilig nach den tatsächlichen Kalendertagen berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt; etwaige Überzahlungen werden erstattet.
Die anteilige Berechnung erfolgt nach der Anzahl der Kalendertage vom Beginn des betreffenden Abrechnungszeitraums bis einschließlich des letzten Vertragstags im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kalendertage dieses Abrechnungszeitraums.
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Wechsel des Abonnementmodells
Ein Wechsel in ein höherpreisiges Abonnementmodell ist nach Vereinbarung jederzeit möglich. Dabei können der Beitrag und gegebenenfalls der persönliche Abrechnungszeitraum entsprechend angepasst werden. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.
Ein Wechsel in ein Abonnementmodell mit niedrigerem Preis wird zum Beginn des nächsten persönlichen Abrechnungszeitraums wirksam, sofern nichts anderes individuell vereinbart wird.
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Besonderheiten der Online-Qigong-Morgenroutine
Die Qigong-Morgenroutine beginnt mit einem kostenpflichtigen Probezeitraum von 14 Tagen. Der Vertrag beginnt mit der individuellen Buchungsbestätigung durch die Anbieterin. Mit der Buchungsbestätigung werden die Zugangsdaten und die Rechnung für den Probezeitraum übermittelt.
Während des 14-tägigen Probezeitraums kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 14. Vertragstag bei der Anbieterin eingehen, um die anschließende Fortsetzung als monatliches Abonnement zu verhindern. Die Vergütung für den Probezeitraum bleibt hiervon unberührt.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag ab dem 15. Vertragstag automatisch als kostenpflichtiges Abonnement auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Die monatliche Abrechnung beginnt an diesem Tag. Für das anschließende Abonnement gelten die Kündigungs- und Abrechnungsregelungen der Absätze 2 und 3.
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Besonderheiten der Kids-&-Teens-Abonnements
Für Kids-&-Teens-Abonnements gelten grundsätzlich dieselben Regelungen zu Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung und Abrechnung wie für die übrigen Abonnements.
Ein altersbedingter Wechsel zwischen den angebotenen Kinder- und Jugendgruppen führt nicht zur Beendigung des Vertrags.
Vollendet die teilnehmende Person während eines persönlichen Abrechnungszeitraums das 18. Lebensjahr, endet das Abonnement automatisch mit Ablauf dieses Abrechnungszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für diesen letzten Abrechnungszeitraum bleibt der vereinbarte Monatsbeitrag geschuldet.
Eine anschließende Teilnahme am Erwachsenentraining setzt den Abschluss eines neuen Vertrags durch die volljährige Person voraus.
Ergänzend gelten die „Besonderen Teilnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche“ gemäß § 13.
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Bestätigung der Kündigung
Die Anbieterin bestätigt den Eingang einer Kündigung und teilt das daraus resultierende Vertragsende in Textform mit. Gesetzliche Regelungen zur Wirksamkeit einer Kündigung bleiben hiervon unberührt.
§6 10er-Karte
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Leistungsumfang und Beginn
Die 10er-Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn regulären Trainingseinheiten der Taiji Chen-Stil Praxis oder der Qigong Chen-Stil Praxis. Sie wird mit der erstmaligen Nutzung erworben und ausgestellt. Für die Rechnungsstellung gelten die Regelungen des § 4.
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Einlösung und Verjährung
Die Ansprüche aus der 10er-Karte unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine hiervon abweichende vertragliche Verfallsfrist wird nicht vereinbart.
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Persönliche Nutzung und Übertragbarkeit
Die 10er-Karte ist auf die namentlich eingetragene Person ausgestellt und grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Übertragung auf eine andere Person ist im Einzelfall mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin möglich.
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Teilnahme und Reservierung
Die Teilnahme an einer Trainingseinheit setzt einen verfügbaren Teilnahmeplatz voraus. Die gewünschte Teilnahme ist vorab bei der Anbieterin anzumelden. Eine Reservierung wird erst mit deren Bestätigung verbindlich. Die Anmeldung kann über die jeweils angebotenen Kommunikationswege erfolgen.
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Absage und Nichterscheinen
Eine verbindlich reservierte Trainingseinheit kann bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei abgesagt werden.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die reservierte Trainingseinheit auf die 10er-Karte angerechnet werden, soweit hierfür ein gesetzlicher Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht und der reservierte Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität werden berücksichtigt. Gesetzliche Einwendungen und Ansprüche der teilnehmenden Person bleiben unberührt.
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Dokumentation und Verlust
Die 10er-Karte ist zu jeder Trainingseinheit mitzubringen. Jede wahrgenommene oder nach Absatz 5 berechtigt angerechnete Trainingseinheit wird durch Datum und Unterschrift der Anbieterin auf der Karte dokumentiert.
Wird die Karte vergessen, erfolgt die entsprechende Eintragung bei der nächsten Gelegenheit. Bei Verlust kann auf Grundlage der vorhandenen Teilnahmeaufzeichnungen eine Ersatzkarte über die noch nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten ausgestellt werden.
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Persönliche Unterbrechungen
Bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft oder sonstigen persönlichen Unterbrechungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine zusätzliche pauschale Verlängerung der Einlösungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Individuelle Vereinbarungen sowie gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Ausfälle und längere Unterbrechungen durch die Anbieterin
Fällt eine Trainingseinheit aus Gründen aus, die im Verantwortungsbereich der Anbieterin liegen, wird hierfür keine Einheit von der 10er-Karte abgezogen.
Bei länger andauernden Unterbrechungen des regulären Trainingsangebots können individuelle Vereinbarungen über zusätzliche Einlösungsmöglichkeiten getroffen werden. Gesetzliche Ansprüche der teilnehmenden Person bleiben unberührt.
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Vorzeitige Beendigung und besondere Umstände
Eine anteilige Erstattung nicht genutzter Trainingseinheiten allein aufgrund einer freiwilligen Entscheidung, das Training nicht fortzusetzen, ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung, Vertragsbeendigung oder sonstige Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
Bei besonderen persönlichen Umständen können individuelle Lösungen vereinbart werden, insbesondere eine alternative Nutzungsmöglichkeit im Rahmen eines geeigneten Onlineangebots.
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Wechsel in ein Abonnement
Der Abschluss eines Abonnements ist unabhängig von der Nutzung einer 10er-Karte möglich. Eine automatische Umwandlung oder Verrechnung noch offener Trainingseinheiten mit Abonnementbeiträgen erfolgt nicht. Individuelle Vereinbarungen bleiben möglich.
§7 Fehlzeiten der Teilnehmenden und Nachholmöglichkeiten
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Fehlzeiten bei laufenden Abonnements
Kann eine teilnehmende Person aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung, nicht am Training teilnehmen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Abonnementbeitrags grundsätzlich bestehen. Nicht wahrgenommene Trainingseinheiten begründen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung oder automatische Verlängerung des Vertrags. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Nachholmöglichkeiten bei Erwachsenenabonnements
Versäumte Trainingseinheiten können im Rahmen der verfügbaren Teilnahmeplätze an anderen geeigneten regulären Kursterminen nachgeholt werden. Die Nachholung ist vorab mit der Anbieterin abzustimmen und bedarf ihrer Bestätigung.
Versäumte Trainingseinheiten sollen grundsätzlich innerhalb des jeweiligen persönlichen Abrechnungszeitraums nachgeholt werden. Eine Übertragung in den unmittelbar folgenden persönlichen Abrechnungszeitraum ist möglich. Innerhalb dieses Zeitraums können auch mehrere versäumte Einheiten nachgeholt werden, soweit geeignete Kurstermine und verfügbare Teilnahmeplätze vorhanden sind.
Nach Ablauf des folgenden persönlichen Abrechnungszeitraums besteht grundsätzlich kein weiterer Anspruch auf Nachholung der versäumten Trainingseinheiten. Individuelle Vereinbarungen sowie gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Vierwöchige Probezeiträume
Persönliche Fehlzeiten während eines vierwöchigen Probezeitraums führen nicht zu dessen automatischer Verlängerung. Innerhalb des vereinbarten Probezeitraums können die regulären Kurse entsprechend dem gebuchten Angebot und im Rahmen der verfügbaren Teilnahmeplätze flexibel besucht werden.
Bei besonderen Umständen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
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Kids-&-Teens-Abonnements
Für Kinder und Jugendliche gelten die Regelungen zu persönlichen Fehlzeiten und zur Fortzahlung der Abonnementbeiträge entsprechend.
Versäumte Trainingseinheiten können nach vorheriger Abstimmung mit der Anbieterin an einem anderen geeigneten Kurstermin nachgeholt werden, sofern dort ein Teilnahmeplatz verfügbar ist und die Teilnahme unter Berücksichtigung der Altersgruppe und der jeweiligen Kursgestaltung sinnvoll möglich ist.
Aufgrund der begrenzten Anzahl geeigneter Kurstermine kann die tatsächliche Nachholmöglichkeit eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
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Besondere persönliche Umstände
Regelungen zu länger andauernden Erkrankungen und anderen besonderen Lebenssituationen ergeben sich ergänzend aus § 12. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§8 Ausfall, Änderungen und Unterbrechungen durch die Anbieterin
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Planmäßige unterrichtsfreie Zeiten
Das reguläre Präsenzkursangebot für Erwachsene sowie für Kids & Teens umfasst bis zu vier planmäßige unterrichtsfreie Wochen pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Gesetzliche Feiertage sind ebenfalls unterrichtsfrei. Diese unterrichtsfreien Zeiten sind im vereinbarten Jahresangebot und in den monatlichen Abonnementbeiträgen berücksichtigt. Die Beitragspflicht bleibt während dieser Zeiten bestehen.
Die Anbieterin legt die Schließzeiten entsprechend den betrieblichen Erfordernissen fest und gibt sie mindestens vier Wochen im Voraus bekannt.
Für die Qigong-Morgenroutine gelten unabhängig vom Präsenzkursangebot ebenfalls bis zu vier planmäßige unterrichtsfreie Wochen pro Kalenderjahr. Während dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf Live-Einheiten oder die Bereitstellung neuer Aufzeichnungen. Bereits bereitgestellte Aufzeichnungen bleiben im Rahmen der vereinbarten Zugriffsfristen verfügbar.
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Kurzfristige Ausfälle und sonstige Unterbrechungen
Kann eine reguläre Trainingseinheit außerhalb der planmäßigen unterrichtsfreien Zeiten insbesondere aufgrund von Krankheit, Fortbildungen oder anderen beruflichen Verpflichtungen der Anbieterin nicht stattfinden, werden die betroffenen Teilnehmenden möglichst frühzeitig informiert.
Die Anbieterin bemüht sich um einen angemessenen Ausgleich, insbesondere durch die Möglichkeit, ausgefallene Trainingseinheiten nach vorheriger Abstimmung an anderen geeigneten Kursterminen nachzuholen, soweit dort Teilnahmeplätze verfügbar sind.
Maßgeblich ist dabei, ob der vereinbarte Trainingsumfang insgesamt weiterhin wahrgenommen werden kann. Die zeitlichen Beschränkungen für das Nachholen persönlicher Fehlzeiten gemäß § 7 gelten für Ausfälle durch die Anbieterin nicht automatisch.
Kann kein angemessener Ausgleich ermöglicht werden, bleiben die gesetzlichen Ansprüche der betroffenen Teilnehmenden, insbesondere hinsichtlich nicht erbrachter Leistungen, unberührt.
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Alternative Trainingsangebote
Bei vorübergehenden Einschränkungen des Präsenztrainings kann die Anbieterin geeignete Online-Trainingseinheiten, Trainingsaufzeichnungen oder andere Trainingsmöglichkeiten als Alternative anbieten.
Solche Angebote ersetzen vertraglich geschuldete Präsenzleistungen nur, soweit dies mit den betroffenen Teilnehmenden vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
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Änderungen des Kursangebots
Die Anbieterin kann das Kursangebot aus sachlichen Gründen, insbesondere bei veränderten Teilnehmerzahlen oder organisatorischen Erfordernissen, anpassen. Hierzu gehören die Zusammenlegung von Kursen, die Änderung einzelner Kurszeiten sowie die Einstellung nicht oder nur geringfügig nachgefragter Kurstermine.
Voraussetzung ist, dass die Änderungen für die betroffenen Teilnehmenden zumutbar sind und der wesentliche Charakter sowie der vereinbarte Umfang des gebuchten Angebots erhalten bleiben.
Über geplante Änderungen informiert die Anbieterin möglichst frühzeitig.
Einzelne Trainingseinheiten können bei geeigneten Bedingungen nach vorheriger Information auch im Freien stattfinden, sofern dies für die Teilnehmenden zumutbar ist.
Gesetzliche Ansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Einschränkungen der vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben unberührt.
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Außergewöhnliche Ereignisse
Kann das Training aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere behördlicher Maßnahmen, erheblicher technischer Störungen, extremer Wetterereignisse oder einer vorübergehenden Unbenutzbarkeit der Trainingsräume, nicht wie vorgesehen stattfinden, informiert die Anbieterin die betroffenen Teilnehmenden schnellstmöglich.
Soweit möglich, werden geeignete Alternativen angeboten. Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
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Vierwöchige Probezeiträume
Fallen während eines vierwöchigen Probezeitraums Trainingseinheiten aus Gründen aus, die im Verantwortungsbereich der Anbieterin liegen, und steht dadurch keine geeignete Trainingsmöglichkeit zur Verfügung, wird der Probezeitraum entsprechend der Dauer der Einschränkung angemessen verlängert.
Die Verlängerung wird mit der betroffenen Person abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Besonderheiten bei Kids & Teens
Für Kids-&-Teens-Abonnements gelten die planmäßigen unterrichtsfreien Zeiten gemäß Absatz 1.
Während der übrigen Schulferien kann das reguläre Kursangebot durch ein geeignetes, altersgerechtes Ferienprogramm ersetzt werden, sofern der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
Bei zusätzlichen Ausfällen bemüht sich die Anbieterin um geeignete Ausgleichsmöglichkeiten. Hierzu können insbesondere besondere Trainingseinheiten oder zusätzliche Termine an Wochenenden gehören.
Gesetzliche Ansprüche bei nicht erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
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Besonderheiten der Qigong-Morgenroutine
Kann eine regulär vorgesehene Live-Einheit außerhalb der planmäßigen unterrichtsfreien Zeiten nicht stattfinden, kann die Anbieterin eine geeignete Aufzeichnung oder eine andere Online-Trainingseinheit als Ersatz bereitstellen.
Bei länger andauernden Einschränkungen oder dem Ausfall wesentlicher Bestandteile des gebuchten Angebots bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Teilnehmenden unberührt.
§9 Einzelunterricht und Workshops / Einzelveranstaltungen
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Einzelunterricht – Terminvereinbarung und Absage
Termine für den Einzelunterricht werden individuell vereinbart und sind mit der gegenseitigen Bestätigung verbindlich.
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Eine Terminverschiebung setzt die Vereinbarung eines geeigneten Ersatztermins voraus.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen können Vergütungsansprüche der Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der freigewordenen Unterrichtszeit berücksichtigt.
Auch kurzfristige einvernehmliche Terminverschiebungen sind möglich. Gesetzliche Ansprüche beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
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Workshops und Einzelveranstaltungen – Buchung und Stornierung
Die Buchung eines Workshops oder einer Einzelveranstaltung wird mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung der Anbieterin verbindlich.
Eine verbindliche Buchung kann bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen können Vergütungs- oder Ersatzansprüche der Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Teilnahmeplatzes berücksichtigt.
Die teilnehmende Person kann nachweisen, dass der Anbieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
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Teilnahme durch eine Ersatzperson
Kann eine angemeldete Person nicht an einem Workshop oder einer Einzelveranstaltung teilnehmen, kann sie nach vorheriger Abstimmung mit der Anbieterin eine geeignete Ersatzperson benennen.
Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die für das jeweilige Angebot geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und organisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Wird der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben, erfolgt keine doppelte Berechnung.
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Mindestteilnehmerzahl
Für Workshops und Einzelveranstaltungen gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen, sofern in der jeweiligen Angebotsbeschreibung keine abweichende Mindestteilnehmerzahl angegeben ist.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin die Veranstaltung absagen. Die Entscheidung über eine Absage wird den angemeldeten Personen spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
Die Anbieterin kann die Veranstaltung nach eigenem Ermessen auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchführen.
Im Falle einer Absage werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet, sofern nicht einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart wird. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Besonderheiten bei Einstiegspaketen
Bei Einstiegspaketen, die einen Einführungsworkshop mit einem vierwöchigen Probezeitraum umfassen, kann die Buchung bis spätestens sieben Tage vor Beginn des Einführungsworkshops kostenfrei storniert werden. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Möchte eine angemeldete Person den Einführungsworkshop nicht wahrnehmen, aber den vierwöchigen Probezeitraum absolvieren, kann das Einstiegspaket nach Abstimmung mit der Anbieterin in ein reines Probeangebot umgewandelt werden. In diesem Fall wird ausschließlich der für den vierwöchigen Probezeitraum geltende Preis berechnet. Eine zusätzliche Stornierungsgebühr für den Einführungsworkshop fällt nicht an. Bereits geleistete Zahlungen, die diesen Preis übersteigen, werden erstattet oder nach entsprechender Vereinbarung auf eine spätere Buchung angerechnet.
Wird das gesamte Einstiegspaket kurzfristiger als sieben Tage vor dem Einführungsworkshop abgesagt, gelten hinsichtlich möglicher Vergütungs- oder Ersatzansprüche die Regelungen des Absatzes 2. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
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Absage oder Terminänderung durch die Anbieterin
Muss die Anbieterin einen vereinbarten Einzelunterrichtstermin, Workshop oder eine Einzelveranstaltung absagen, informiert sie die betroffenen Personen möglichst frühzeitig und bietet nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatztermin an.
Kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
Gesetzliche Ansprüche beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§10 Onlineangebote und Aufzeichnungen
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Zugang und technische Voraussetzungen
Die Teilnahme an Onlineangeboten sowie die Nutzung bereitgestellter Aufzeichnungen erfolgen über die von der Anbieterin mitgeteilten Zugangswege, insbesondere über Videokonferenzdienste und Videolinks.
Für die Nutzung sind ein geeignetes internetfähiges Endgerät, eine ausreichende Internetverbindung und gegebenenfalls die erforderliche Software notwendig. Die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der eigenen technischen Ausstattung liegen im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person.
Ein eigenes Benutzerkonto ist nicht erforderlich, sofern für das jeweilige Angebot nichts anderes mitgeteilt wird.
Die Anbieterin kann Zugangsdaten aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen ändern. Personen mit bestehender Zugangsberechtigung erhalten die hierfür erforderlichen neuen Zugangsdaten.
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Persönliche Nutzung und Nutzungsrechte
Die bereitgestellten Zugänge und Inhalte sind ausschließlich zur persönlichen, nicht gewerblichen Nutzung im Rahmen des jeweiligen Angebots bestimmt.
Die teilnehmende Person erhält für die Dauer ihrer jeweiligen Zugangsberechtigung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Onlineinhalten.
Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Zugangslinks an Dritte sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Aufzeichnung, dauerhafte Speicherung, Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Inhalte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
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Aufzeichnungen von Live-Einheiten
Live-Einheiten können zur späteren Bereitstellung für berechtigte Teilnehmende aufgezeichnet werden. Die Anbieterin informiert vor Beginn der Aufzeichnung über deren Durchführung.
Die Aufzeichnungen sind grundsätzlich auf die Darstellung und den Ton der Anbieterin ausgerichtet. Eine gezielte Aufzeichnung von Bild- oder Tonbeiträgen der Teilnehmenden ist nicht vorgesehen.
Teilnehmende werden gebeten, während der Aufzeichnung ihre Mikrofone stummzuschalten und können ebenfalls ihre Kameras zu deaktivieren, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Werden Teilnehmende dennoch unbeabsichtigt erkennbar aufgezeichnet, erfolgt eine Bereitstellung dieser Bild- oder Tonbeiträge an andere Personen nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Andernfalls werden die betreffenden Beiträge vor der Bereitstellung entfernt oder die entsprechende Aufzeichnung nicht zur Verfügung gestellt.
Ergänzend gelten die Datenschutzinformationen der Anbieterin.
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Bereitstellung und Dauer der Zugangsberechtigung
Umfang und Dauer der Zugangsberechtigung richten sich nach dem jeweils gebuchten Angebot.
Für die Qigong-Morgenroutine gelten die in § 3 und § 5 geregelten Zugangs- und Vertragsbedingungen. Die bereitgestellten Aufzeichnungen stehen jeweils mindestens zwei Wochen zur Verfügung. Der Zugang endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Teilnehmenden an Präsenzkursen oder mit einer 10er-Karte können ergänzend freiwillige Videozugänge bereitgestellt werden. Diese sind kein verbindlich geschuldeter Bestandteil des jeweiligen Präsenzangebots, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Anbieterin kann Umfang und Bereitstellung solcher freiwilligen Zusatzangebote aus sachlichen Gründen mit angemessener Vorankündigung ändern oder beenden. Ein Anspruch auf Bereitstellung des freiwilligen Videozugangs bis zur vollständigen Einlösung einer 10er-Karte besteht nicht. Die vertraglich vereinbarten Leistungen des Präsenztrainings bleiben hiervon unberührt. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Technische Störungen und Verfügbarkeit
Die Anbieterin bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der Onlineangebote und Aufzeichnungen.
Vorübergehende technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Einschränkungen externer Plattformen können die Nutzung beeinträchtigen. Bei Störungen, die im Verantwortungsbereich der Anbieterin liegen, bemüht sie sich um eine angemessene Abhilfe.
Die Regelungen des § 8 sowie die gesetzlichen Rechte der teilnehmenden Personen bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
§11 Gesundheit, Eigenverantwortung und Haftung
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Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme an den Angeboten setzt voraus, dass die teilnehmende Person die vorgesehenen Übungen unter Berücksichtigung ihrer individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen ausführen kann.
Teilnehmende sind verpflichtet, die Anbieterin vor Beginn des Trainings über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere Durchführung der Übungen von Bedeutung sein können. Eine Offenlegung konkreter medizinischer Diagnosen ist hierfür nicht erforderlich.
Bei bestehenden gesundheitlichen Unsicherheiten oder Beschwerden, die durch körperliche Aktivität beeinflusst werden könnten, wird empfohlen, die Teilnahme vorab ärztlich abklären zu lassen.
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Eigenverantwortung während des Trainings
Teilnehmende achten während des Trainings auf ihre individuellen körperlichen Belastungsgrenzen und führen die Übungen entsprechend ihren persönlichen Möglichkeiten aus.
Treten Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder andere ungewöhnliche Beschwerden auf, ist die betreffende Übung zu unterbrechen. Die Anbieterin soll darüber informiert werden, damit die weitere Teilnahme beziehungsweise eine mögliche Anpassung der Übung besprochen werden kann.
Die Verpflichtung der Anbieterin zu einer fachgerechten Anleitung und zur Beachtung der erforderlichen Sorgfalt bleibt hiervon unberührt.
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Körperliche Korrekturen und Partnerübungen
Im Rahmen des Unterrichts können körperliche Korrekturen durch Berührung sowie Partnerübungen mit Körperkontakt, Druck oder kontrollierten Gleichgewichtsveränderungen Bestandteil des Trainings sein.
Körperliche Korrekturen erfolgen grundsätzlich mit Zustimmung der betroffenen Person. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Teilnahme an Partnerübungen mit Körperkontakt ist freiwillig. Eine Ablehnung ist jederzeit möglich und führt zu keinen Nachteilen hinsichtlich der weiteren Teilnahme am Unterricht.
Die Anbieterin achtet bei der Anleitung und Durchführung auf eine dem jeweiligen Trainingsstand angemessene Gestaltung der Übungen.
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Charakter der Angebote
Die Angebote dienen der Bewegungsschulung, Körperwahrnehmung und persönlichen Entwicklung.
Sie stellen keine medizinische, heilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine medizinisch erforderliche Behandlung.
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Persönliche Gegenstände
Teilnehmende sind grundsätzlich selbst für die sichere Aufbewahrung ihrer mitgebrachten persönlichen Gegenstände verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Kleidung, Taschen, elektronische Geräte und Wertsachen.
Eine besondere Verwahrung oder Überwachung persönlicher Gegenstände durch die Anbieterin ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Die gesetzliche Haftung der Anbieterin bei schuldhafter Verletzung bestehender Pflichten bleibt unberührt.
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Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§12 Kündigung aus wichtigem Grund und besondere Lebenssituationen
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Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zu seiner regulären Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Ob eine länger andauernde Erkrankung, eine schwangerschaftsbedingte Einschränkung oder eine andere besondere Lebenssituation einen wichtigen Grund darstellt, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
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Nachweise bei gesundheitlich begründeter Kündigung
Wird eine außerordentliche Kündigung auf gesundheitliche Umstände gestützt, kann die Anbieterin einen geeigneten Nachweis verlangen, soweit dieser zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich und angemessen ist.
Hierfür genügt grundsätzlich eine ärztliche Bestätigung über die für das gebuchte Angebot relevante Trainingsunfähigkeit und gegebenenfalls deren voraussichtliche Dauer. Die Offenlegung konkreter medizinischer Diagnosen ist nicht erforderlich.
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Individuelle Lösungen bei besonderen Lebenssituationen
Bei länger andauernden Erkrankungen, Schwangerschaft, familiären Belastungen oder anderen besonderen persönlichen Umständen können die Vertragsparteien einvernehmlich individuelle Lösungen vereinbaren.
Hierzu gehören insbesondere eine vorzeitige Vertragsbeendigung oder der Wechsel in ein anderes geeignetes Angebot der Anbieterin. Ein solcher Wechsel setzt eine gesonderte Vereinbarung über das neue Angebot und die dafür geltenden Vertragsbedingungen voraus.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Kulanzregelung oder ein alternatives Angebot entsteht hierdurch nicht. Bestehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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Keine allgemeine Vertragspause
Ein vertraglicher Anspruch auf das Ruhen eines Abonnements unter vorübergehender Aussetzung der Beitragspflicht besteht nicht.
Bei längeren persönlichen Unterbrechungen kann das Abonnement nach den Regelungen des § 5 ordentlich gekündigt werden. Eine spätere Wiederaufnahme des Trainings erfolgt auf Grundlage einer neuen Vereinbarung zu den dann geltenden Vertragsbedingungen.
Bereits individuell getroffene Vereinbarungen über eine Unterbrechung oder das Ruhen eines Vertrags bleiben unberührt.
§13 Besondere Teilnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche
- Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die „Besonderen Teilnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche“.
- Die Besonderen Teilnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche werden der anmeldenden personensorgeberechtigten Person vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt und als ergänzender Vertragsbestandteil in den Vertrag einbezogen.
- Die Besonderen Teilnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche regeln insbesondere die Aufsicht und Betreuung im Zusammenhang mit dem Training, das Bringen und Abholen, organisatorische Mitwirkungspflichten der Sorgeberechtigten sowie weitere Besonderheiten der Teilnahme minderjähriger Personen.
- Soweit die Besonderen Teilnahmebedingungen für Kinder und Jugendliche für ihren besonderen Regelungsbereich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die spezielleren Bestimmungen vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

